Regionalplan OWL – er regelt, welche Flächen in Steinhagen künftig bebaut werden dürfen. Der Plan-Entwurf umfasst mehrere tausend Seiten. Er ist online einsehbar. Auch Bürger*innen können bis zum 31. März dagegen Widerspruch einlegen. Eine Anleitung finden Sie hier.
Auf einen Blick:
- Die Gemeinde bekommt im Entwurf je 49 ha für Wohnbebauung und für Gewerbe-Industriebebauung zugesprochen.
- Für höchste Planungsflexibilität steht ein Pool von weitaus mehr Flächen zur Verfügung. Davon sind einige umweltbedenklich.
- So wird etwa eine mögliche Erweiterung der Wohnbebauung südlich der Amshausener Straße an den Bahnschienen entlang bis einschließlich des Sportplatzes vorgeschlagen.
- Neben der ungesunden Wohnlage an der Bahnlinie mit unmittelbarer Nähe zur A33 würden zu 50 Prozent klimarelevanter Boden versiegelt und Grünbereiche mit Tieren verdrängt.
Der Gemeinde werden im Regionalplan Entwurf je 49 ha für Wohnbebauung und für Gewerbe-Industrie-Bereiche zugesprochen. Das sind fast 100 Fußballfelder. Damit die Bauplaner genug Auswahl haben, weist Entwurf weitaus mehr mögliche Flächen aus. Es handelt sich also um eine Art „Topf“, aus der sich die Gemeinde im Umfang von 2 x 49 ha bedienen kann. Der Entwurf sagt nichts aus über aktuelle Eigentumsverhältnisse oder Nutzungen. Denn diese können sich ändern, und der Plan ist bis 2040 gültig. Die Kartendarstellung ist bewusst ungenau im Maßstab 1:50.000.
Bebauung ist trotz Umweltbedenken möglich
In diesem Topf befinden sich in allen Ortsteilen Flächen, deren Bebauung mit erheblichen Umweltauswirkungen verknüpft wäre. Dennoch könnte die Gemeinde sie z. B. nach genaueren Prüfungen unter Einhaltung von Gegenmaßnahmen bebauen und die Eingriffe an anderer Stelle ausgleichen. Die Prüfbögen für alle in Steinhagen untersuchten Flächen finden Sie in Anhang C des Regionalplan-Umweltberichts (nach unten scrollen und auf den Link „Umweltbericht mit Anhängen“ klicken, dann Anhang C herunterladen).
Wohnbebauung südlich der Amshausener Straße bis zur Howe?
Als umweltkritisch ausgewiesen ist etwa die Fläche S3 „Südlich Amshausener Straße“. Diese wird derzeit zweireihig bebaut. In der Planung bereits vorgesehen ist eine mögliche Erweiterung der Wohnbebauung bis an die Bahnschienen. Im Regionalplanentwurf erweitert sich dieser allgemeine Siedlungsbereich bis einschließlich des Sportplatzes. Eingeschlossen sind das als Abladeplatz genutzte Büker-Gehöft mit Wäldchen, die Wiese zwischen Roggenkamp und Sportplatz sowie die Baumbereiche unterhalb des Sportplatzes an den Bahnschienen.
Gesundheitsgefahren für den Menschen, Verdrängung von Pflanzen und Tieren
Die Umweltbedenken richten sich einerseits gegen die Nähe zur „emittierenden Straßen“, also die L 756 und die A33, andererseits gegen die 50-prozentige Versiegelung von klimabedeutsamem Boden. Nicht die Rede ist von den vielen Tieren, die in den Baumarealen leben und die durch die Ausweitung der Siedlungsbereiche verdrängt würden. Denn auch das wäre eine Folge, wenn die Gemeinde tatsächlich später von dieser Baumöglichkeit Gebrauch macht.