Ökopunkte – System mit Schlupflöchern
Ökopunkte – das für seine Schlupflöcher kritisierte System soll für einen Ausgleich sorgen, wenn die Natur durch Bauprojekte zerstört wird. Der Heideweiher ist ein Naturschutz-Projekt, für das die Gemeinde „Ökopunkte“ bekommt. Andere Möglichkeiten sind beispielsweise das Umwandeln eines Ackers in eine für viele Pflanzen genutzte Wiese oder Aufforstungen.
Auf einen Blick:
- Wer Natur zerstört, muss an anderer Stelle für Ausgleich sorgen
- Gemessen wird in Ökopunkten, die die Unteren Landschaftsbehörden in NRW nach festen Kriterien vergeben werden
- Für Biotope wie den Heideweiher gibt es besonders viele Punkte, die jedoch erst nach Abschluss der Maßnahme vollständig abgerufen werden können
- Bei einem Bauprojekt wird anhand der Eingriffs-Massivität geschaut, welche Fläche sich damit „verrechnen“ ließe
- Die Landschaftsbehörden können alle Ausgleichsmaßnahmen in ihrem Gebiet nur stichpunktartig überwachen. Das gilt auch für den Kreis Gütersloh
Allgemein wird an den Ökopunkten kritisiert, dass sich ein florierender Online-Handel entwickelt hat. Bei Ebay-Kleinanzeigen werden Flächen angeboten, für die Ökopunkte geltend gemacht werden könnten. Es ist also vom System her möglich, sich mit Geld von der Verantwortung für die Natur freizukaufen. Wilhelm Gröver, Chef der Umweltabteilung im Kreis Gütersloh, betont: „Solche Schachzüge kommen im Kreis Gütersloh nicht vor.“
Bei Bauanträgen wird zunächst versucht, den Natur-Eingriff zu schmälern
Er schildert das Grundprinzip: „Möchte jemand im Außenbereich bauen, stellt er zunächst einen Antrag. Darin muss er darlegen, dass der damit verbundene Eingriff verhältnismäßig ist.“ Die Behörde versuche zunächst, zusammen mit dem Bau-Interessenten nach Möglichkeiten zu suchen, die Naturzerstörung zu vermindern. Anhand der standardisierten Eingriffsbewertung werde mit einem Kriterien-Katalogs festgelegt, welche Ausgleichsmaßnahmen angemessen wären.
Im Kreis Gütersloh liegen Eingriff und Ausgleich nahe beieinander
Gröver: „Wir fragen auch, ob es in seinem Besitz Flächen gibt, die ökologisch aufgewertet werden können.“ Er fügt hinzu: „Der Ausgleich soll möglichst nahe am Eingriffsort stattfinden. Weit entfernte Maßnahmen lehnen wir in der Regel ab.“ Auch müsste der Ausgleich zur vorhandenen Natur passen. Mit der Verwirklichung des Bauvorhabens erfolgt laut Gröver die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme. „Alternativ kann der Eingriff auch über ein Ökokonto ausgeglichen werden.“ Engmaschiges Kontrollieren, ob jede einzelne Ausgleichsmaßnahme im gesamten Kreis nach Wunsch verliefe, sei jedoch kaum möglich, eher stichprobenhaft.
Es gibt Ökopunkte für die einfache Flächen-Umwidmung
Ein eher seltener Fall tritt auf, wenn eine Fläche vom Gewerbegebiet zu Wald oder zu einer Grünfläche mit Zweckbindung umgewidmet wird. Dann können Ökopunkte geltend gemacht werden, auch wenn keinerlei Aufwertungsmaßnahme erfolgt. Dies geschah in Steinhagen 2019 bei Düfelsieks Wäldchen. Um den Baumbestand zu sichern, setzt die Ratsmehrheit eine solche Umwidmung mit Nebeneffekt durch. Die Ökopunkte für die so genannte Maßnahme können dann in zukünftige Bauprojekte einfließen. ( Birgit Lutzer )